Vertragsbedingungen
für die Anmietung von FunRide – Fahrzeugen
Abgeschlossen
zwischen FunRide e.U. und dem Mieter/der Mieterin mit den umseitig genannten
Daten sowie für umseitig genanntes Kraftfahrzeug. Dieser Vertrag wird vom
Mieter / von der Mieterin vor der Übergabe des Kraftfahrzeugs durch
eigenhändige Unterschrift anerkannt. Jede Änderung der Bedingungen erfordert
ausnahmslos die Schriftform.
1. Mietdauer
Der
Mietvertrag ist auf die umseitig festgelegte Zeit beschränkt.
FunRide
e.U. (im Folgendem „Vermieter“ genannt) ist berechtigt, das Mietverhältnis mit
sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn er begründete Gefahr für sein Eigentum
sieht.
2. Mietkosten
Die
Mietkosten sind jeweils zu Beginn des Mietverhältnisses im Vornherein zu begleichen.
Eventuelle Verlängerungen der Mietzeit sind dem Vermieter rechtzeitig
mitzuteilen, und sofort bei Fahrzeugrückgabe zu begleichen. Die
Treibstoffkosten trägt zur Gänze der Mieter/die Mieterin (ausgenommen Mietdauer
von einer Stunde), alle anderen Betriebsmittel sind im Mietpreis inkludiert.
3. Übergabe des Kraftfahrzeugs
Der
Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, sich in Bedienung, Behandlung und Führung
des Kraftfahrzeugs einschulen zu lassen, und bestätigt mit der Abfahrt, diese
verstanden zu haben und zu befolgen. Ebenso verpflichtet sich der Mieter / die
Mieterin, das Kraftfahrzeug gesetzeskonform, nur mit geeigneter Kleidung sowie
nur im unbeeinträchtigtem Zustand (keine Alkoholisierung, keine beeinflussenden
Substanzen/Medikamente) zu betreiben. Auf Wunsch des Mieters/der Mieterin wird
eine Betriebsanleitung mit übergeben. Mit der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs
(Abfahrt) bestätigt der Mieter / die Mieterin auch, das Fahrzeug ohne
erkennbare technische Mängel übernommen zu haben (besonders Reifen / Lenkung /
Bremsen). Der Vermieter wird alles mögliche tun, um mechanische Fehler oder
Störungen am Fahrzeug zu vermeiden. Er übernimmt jedoch keine Haftung für
solche Fehler und Störungen, oder etwa daraus entstehende Verluste oder
Schäden. Der Vermieter überzeugt sich vor Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs
davon, dass der Mieter / die Mieterin eine gültige Fahrerlaubnis für die
betreffende Fahrzeugkategorie besitzt. Sollten seitens des Vermieters Bedenken
an der Fahrtauglichkeit des Mieters / der Mieterin bestehen, wird die Übergabe
unter vollständiger Rückgabe des Mietpreises verweigert.
4. Benutzung des Kraftfahrzeugs
Der
Mieter / die Mieterin trägt die Verantwortung für alle während der Mietdauer
begangenen behördlichen und gesetzlichen Verstöße. Die Erteilung von
Reparaturaufträgen ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter ist verboten. Beim
Verlassen des Kraftfahrzeugs sind Sicherungsmaßnahmen zu treffen (sicherer
Abstellort, Bremse) und alle Schlüssel abzuziehen und mitzunehmen. Ein Ziehen
oder Schieben anderer Fahrzeuge, Personen oder Gegenstände jeder Art ist
strengstens verboten. Ohne ausdrückliche, vorherige, schriftliche Genehmigung
des Vermieters dürfen alle FunRide-Kraftfahrzeuge nur im öffentlichen
Straßenverkehr benutzt werden, eine Verwendung auf unbefestigtem Gelände, sowie
die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen ist untersagt. Es dürfen nicht mehr
Personen transportiert werden, als für das Kraftfahrzeug Sitzplätze zugelassen
sind. Nur das Motorrad darf auf Autobahnen benutzt werden, auch ist nur hier
eine Vignette vorhanden. Auslandsfahrten sind nur mit schriftlicher Genehmigung
des Vermieters zulässig.
5. Weitergabe des Kraftfahrzeugs
Die
Weitergabe bzw. Weitervermietung des Kraftfahrzeugs an nicht im Mietvertrag
genannte Personen ist verboten.
6. Rückgabe des Kraftfahrzeugs
Der
Mieter / die Mieterin verpflichtet sich, das Kraftfahrzeug bis zum vereinbarten
Rückgabetermin in ordnungsgemäßem Zustand zurückzubringen. Eventuelle Mängel
oder Beschädigungen sind dem Vermieter ohne Aufforderung sofort mitzuteilen.
Der Mieter / die Mieterin ist verpflichtet, abhanden gekommene sowie beschädigte
Teile des Kraftfahrzeugs zu 100% zu begleichen, gleiches gilt für durch die
Instandsetzung entstehende Kosten (Versandkosten / Arbeitszeit). Dies gilt auch
für verlorene Fahrzeugpapiere / Kennzeichen. Bei einem Totalverlust des
Kraftfahrzeugs ist der Zeitwert zu ersetzen. Der Vermieter übernimmt keine
Haftung für verloren gegangene oder beschädigte persönliche Gegenstände sowie
Kleidungsstücke.
7. Versicherung und Ausstattung
Das
vermietete Kraftfahrzeug ist ordnungsgemäß haftpflichtversichert, verfügt über
eine gültige §57a-Überprüfungsplakette („Pickerl“), und verfügt über die
vorgeschriebene Sicherheitsausstattung (Verbandszeug/Pannendreieck/Warnweste).
Über die Haftpflichtversicherung hinausgehende Schäden sind vom Mieter / der
Mieterin zu tragen, sofern den Vermieter keine Schuld trifft. Vom Mieter / der
Mieterin selbst verursachte Schäden sind zu 100% von diesem / dieser zu tragen,
und dem Vermieter spätestens bei Rückgabe des Kraftfahrzeugs bekannt zu geben. Es
darf kein Verstoß gegen Punkt 5. vorliegen.
8. Verhalten bei Verkehrsunfällen
Der
Mieter / die Mieterin ist verpflichtet alle zur Aufnahme des Tatbestandes
nötigen Schritte durchzuführen, eine
sofortige
polizeiliche Meldung zu erstatten und alle Daten von beteiligten Fahrzeugen und
Personen, sowie eventueller Zeugen zu notieren. Ebenso ist eine Skizze des
Unfallherganges anzufertigen. Der Mieter / die Mieterin ist verpflichtet, den
Vermieter bzw. dessen Versicherung umgehend zu verständigen. Ein Anspruch von
Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz gegenüber dem Vermieter besteht nicht.
9. Sonstige Vertragsbestimmungen
Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien (Mieter / Mieterin und
Vermieter) verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser
Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.