Mietvertrag

Vertragsbedingungen für die Anmietung von FunRide – Fahrzeugen

Abgeschlossen zwischen FunRide e.U. und dem Mieter/der Mieterin mit den umseitig genannten Daten sowie für umseitig genanntes Kraftfahrzeug. Dieser Vertrag wird vom Mieter / von der Mieterin vor der Übergabe des Kraftfahrzeugs durch eigenhändige Unterschrift anerkannt. Jede Änderung der Bedingungen erfordert ausnahmslos die Schriftform.

1. Mietdauer
Der Mietvertrag ist auf die umseitig festgelegte Zeit beschränkt.
FunRide e.U. (im Folgendem „Vermieter“ genannt) ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn er begründete Gefahr für sein Eigentum sieht.

2. Mietkosten
Die Mietkosten sind jeweils zu Beginn des Mietverhältnisses im Vornherein zu begleichen. Eventuelle Verlängerungen der Mietzeit sind dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, und sofort bei Fahrzeugrückgabe zu begleichen. Die Treibstoffkosten trägt zur Gänze der Mieter/die Mieterin (ausgenommen Mietdauer von einer Stunde), alle anderen Betriebsmittel sind im Mietpreis inkludiert.

3. Übergabe des Kraftfahrzeugs
Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, sich in Bedienung, Behandlung und Führung des Kraftfahrzeugs einschulen zu lassen, und bestätigt mit der Abfahrt, diese verstanden zu haben und zu befolgen. Ebenso verpflichtet sich der Mieter / die Mieterin, das Kraftfahrzeug gesetzeskonform, nur mit geeigneter Kleidung sowie nur im unbeeinträchtigtem Zustand (keine Alkoholisierung, keine beeinflussenden Substanzen/Medikamente) zu betreiben. Auf Wunsch des Mieters/der Mieterin wird eine Betriebsanleitung mit übergeben. Mit der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs (Abfahrt) bestätigt der Mieter / die Mieterin auch, das Fahrzeug ohne erkennbare technische Mängel übernommen zu haben (besonders Reifen / Lenkung / Bremsen). Der Vermieter wird alles mögliche tun, um mechanische Fehler oder Störungen am Fahrzeug zu vermeiden. Er übernimmt jedoch keine Haftung für solche Fehler und Störungen, oder etwa daraus entstehende Verluste oder Schäden. Der Vermieter überzeugt sich vor Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs davon, dass der Mieter / die Mieterin eine gültige Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugkategorie besitzt. Sollten seitens des Vermieters Bedenken an der Fahrtauglichkeit des Mieters / der Mieterin bestehen, wird die Übergabe unter vollständiger Rückgabe des Mietpreises verweigert.

4. Benutzung des Kraftfahrzeugs
Der Mieter / die Mieterin trägt die Verantwortung für alle während der Mietdauer begangenen behördlichen und gesetzlichen Verstöße. Die Erteilung von Reparaturaufträgen ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter ist verboten. Beim Verlassen des Kraftfahrzeugs sind Sicherungsmaßnahmen zu treffen (sicherer Abstellort, Bremse) und alle Schlüssel abzuziehen und mitzunehmen. Ein Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Personen oder Gegenstände jeder Art ist strengstens verboten. Ohne ausdrückliche, vorherige, schriftliche Genehmigung des Vermieters dürfen alle FunRide-Kraftfahrzeuge nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, eine Verwendung auf unbefestigtem Gelände, sowie die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen ist untersagt. Es dürfen nicht mehr Personen transportiert werden, als für das Kraftfahrzeug Sitzplätze zugelassen sind. Nur das Motorrad darf auf Autobahnen benutzt werden, auch ist nur hier eine Vignette vorhanden. Auslandsfahrten sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig.

5. Weitergabe des Kraftfahrzeugs
Die Weitergabe bzw. Weitervermietung des Kraftfahrzeugs an nicht im Mietvertrag genannte Personen ist verboten.

6. Rückgabe des Kraftfahrzeugs
Der Mieter / die Mieterin verpflichtet sich, das Kraftfahrzeug bis zum vereinbarten Rückgabetermin in ordnungsgemäßem Zustand zurückzubringen. Eventuelle Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter ohne Aufforderung sofort mitzuteilen. Der Mieter / die Mieterin ist verpflichtet, abhanden gekommene sowie beschädigte Teile des Kraftfahrzeugs zu 100% zu begleichen, gleiches gilt für durch die Instandsetzung entstehende Kosten (Versandkosten / Arbeitszeit). Dies gilt auch für verlorene Fahrzeugpapiere / Kennzeichen. Bei einem Totalverlust des Kraftfahrzeugs ist der Zeitwert zu ersetzen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte persönliche Gegenstände sowie Kleidungsstücke.

7. Versicherung und Ausstattung
Das vermietete Kraftfahrzeug ist ordnungsgemäß haftpflichtversichert, verfügt über eine gültige §57a-Überprüfungsplakette („Pickerl“), und verfügt über die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung (Verbandszeug/Pannendreieck/Warnweste). Über die Haftpflichtversicherung hinausgehende Schäden sind vom Mieter / der Mieterin zu tragen, sofern den Vermieter keine Schuld trifft. Vom Mieter / der Mieterin selbst verursachte Schäden sind zu 100% von diesem / dieser zu tragen, und dem Vermieter spätestens bei Rückgabe des Kraftfahrzeugs bekannt zu geben. Es darf kein Verstoß gegen Punkt 5. vorliegen.

8. Verhalten bei Verkehrsunfällen
Der Mieter / die Mieterin ist verpflichtet alle zur Aufnahme des Tatbestandes nötigen Schritte durchzuführen, eine
sofortige polizeiliche Meldung zu erstatten und alle Daten von beteiligten Fahrzeugen und Personen, sowie eventueller Zeugen zu notieren. Ebenso ist eine Skizze des Unfallherganges anzufertigen. Der Mieter / die Mieterin ist verpflichtet, den Vermieter bzw. dessen Versicherung umgehend zu verständigen. Ein Anspruch von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz gegenüber dem Vermieter besteht nicht.

9. Sonstige Vertragsbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien (Mieter / Mieterin und Vermieter) verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

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